Beitragsordnung
Baseballclub Hamburg Stealers e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsver-pflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, die Höhe der Aufnahmegebühr und die Notwendigkeit und die Höhe von Umlagen.
  2. Die festgesetzten Beiträge werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erhoben in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragsgruppen – Aufnahmegebühr – Staffelbeiträge

Beitragsgruppe Aufnahmegebühr Monatlich Quartal Halbjahr Jährlich
1. Vollzahler 25,00€ 38,00€ 114,00€ 220,00€ 440,00€
2. U18+ERM 15,00€ 30,00€ 85,00€ 170,00€ 340,00€
3. U15 10,00€ 25,00€ 70,00€ 140,00€ 280,00€
4. TEE 10,00€ 20,00€ 60,00€ 110,00€ 220,00€
5. Fördernd/passiv 0,00€ 15,00€ 40,00€ 80,00€ 150,00€
6. Kleinfamilie (1+1) 15,00€ 45,00€ 130,00€ 260,00€ 520,00€
7. Familie 25,00€ 60,00€ 180,00€ 350,00€ 700,00€
8. Slow Pitch 10,00€ 15,00€ 45,00€ 90,00€ 180,00€
9. U12-Sonderbeitrag 100,00€
10. ElbAkademie* 0,00€ 75,00€

Mitgliedsform:

  1. Erwachsene ab 18 Jahre;
  2. Jugendliche ab 15 Jahre sowie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Azubis, FSJ, BFD, Rentner, Pensionäre
  3. Jugendliche unter 15 Jahre
  4. Kinder bis 10 Jahre
  5. Fördernde Mitglieder
  6. Kleinfamilien (1 Erwachsener + 1 Kind)
  7. Familien (mindestens 1 Erwachsener, mindestens 3 Personen)
  8. Slow Pitch / Fun Team
  9. Sonderbeitrag U12 für 12 Monate inkl. 1 Cap; im Anschluss automatischer Übergang in die reguläre Beitragsgruppe, monatliche Zahlung.
  10. ElbAkademie: Fördertraining für ausgewählte Spieler der Hamburg Stealers sowie Spieler externer Vereine. Die Aufnahme erfolgt nur auf Zustimmung des Trainerstabes der Akademie. Ein aktives Spielrecht (OPSAO) kann nur durch eine zusätzliche Mitgliedschaft in den Beitragsgruppen 1. bis 9. erworben werden. Akademiebeiträge werden zweckgebunden verwendet.

Zu 06 & 07:

Kinder im Sinne eines Familienbeitrags sind Kinder, die bei Einzelmitgliedschaft die Voraussetzungen der Mitgliedsformen 02.-04. nachweislich erfüllen.

Zu 10:
Die Kündigungsfristen entsprechen der Satzung. Darüber hinaus kann der Akademiebeitrag zusätzlich mit einer Frist von 4 Wochen jeweils zum 01.04 sowie 01.10. eines Jahres gekündigt werden. Bis zum Erreichen der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wird das Mitglied für die Beitragsgruppe 10 beitragsfrei gestellt .
Das Mitglied scheidet im Jahr der Vollendung seines 21. Lebensjahres automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Jahresende aus. Der Trainerstab kann durch Mehrheitsentscheidung Mitglieder der ElbAkademie zum
Monatsende kündigen. Beitragszahlungen enden mit dem Ausscheiden aus der ElbAkademie.
*Ein ermäßigter Akademiebeitrag von 50,00€ kann nur auf Antrag durch den Vorstand entschieden werden.

Beitragshöhe:

Die Beitragshöhe ist entsprechend der Zahlweise gestaffelt. Die Vorauszahlung der Jahresgebühr kann ggf günstiger sein als die monatliche Beitragszahlung.

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen in der Beitragsklasse 02. müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitglieder-versammlung vorgegebenen Beiträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Verein mitzuteilen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge, die im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Hamburger Sportbund e.V. (HSB) je Mitglied entrichtet werden müssen.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im SEPA Lastschrift-verfahren
  • bei jährlicher Zahlung zum 01.01.
  • bei halbjährlicher Zahlung zum 01.01. / 01.07.
  • bei Quartalszahlung zum 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.
  • bei monatlicher Zahlung zum 01. des jeweiligen Monats vom Girokonto abgebucht.
  1. Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich im SEPA Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten.
  2. Für den Eintrittsmonat ist der Mitgliedsbeitrag voll zu entrichten.
  3. Die Gebühren von Beitragsrückläufern aus dem Lastschriftverfahren werden vollständig vom Mitglied getragen.
  4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00€ pro Mahnung erhoben.
  5. Zahlungserinnerungen und Mahnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
  6. Sozialhilfeempfänger können sich für Anträge zur Beitragsübernahme beim HSB an die Vertrauensperson/Elternsprecher im Verein wenden.
  7. Über Beitragsfreiheit einzelner Mitglieder kann ausschließlich der Vorstand entscheiden.

§ 4 Pflichtstunden

Jedes am Spielbetrieb teilnehmende Mitglied (aktives Mitglied) hat Pflichtstunden für den Verein abzuleisten oder ersatzweise Zahlungen für nicht geleistete Stunden vorzunehmen.

  1. Aktive Mitglieder ab dem 15. Lebensjahr, haben innerhalb des Kalenderjahres mindestens 15 Pflichtstunden zum Wohle des Vereins abzuleisten.
  2. Aktive Mitglieder ab dem 10. Lebensjahr müssen mindestens 5 Pflichtstunden
  3. Pflichtstunden können auch von Eltern, Angehörigen, Freunden & Verwandten übernommen werden.
  4. Kommt ein Mitglied diesen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nach, wird eine Ersatzzahlung von 10,00€ pro nicht geleistete Stunde fällig, die an den Baseballclub Hamburg Stealers e.V. zu zahlen ist.
  5. Abgeleistete Stunden können nicht auf andere Mitglieder übertragen werden.
  6. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Vorstand, der Beirat, die Trainer der Mannschaften, die designierten Teammanager sowie alle Spieler unter 10 Jahren.
  7. Fördernde Mitglieder betrifft diese Regelung nicht.
  8. Weitere Regelungen zur Anerkennung von Pflichtstunden sind in der Spielbetriebsordnung unter Punkt 2.0 dargelegt.

 

§ 5 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Ferienkurse, Fördertraining usw.) können vom Vorstand gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 6 Vereinskonto

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE58 1203 0000 1020 2438 28
BIC: BYLADEM1001

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Stand 12.2021